VERTRAULICHKEIT
Vertraulichkeit ist Teil der Arbeit, nicht ein Zusatz
Krisenpläne, Schwachstellen und Erreichbarkeiten sind sensibel. In Behörden sind Teile davon als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft, in Unternehmen oft Geschäftsgeheimnis. So stelle ich sicher, dass solche Inhalte Ihr Haus nicht verlassen.
01
Verpflichtung vor Beginn
Vor Projektstart verpflichte ich mich nach den Vorgaben Ihres Hauses – bei Behörden insbesondere auf das VS-NfD-Merkblatt, bei Unternehmen über eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Wünschen Sie zusätzlich eine förmliche Verpflichtung, klären wir die Form mit Ihrem Rechtsamt oder Ihrer Rechtsabteilung.
02
Arbeit vor Ort
Eingestufte und besonders sensible Unterlagen bearbeite ich ausschließlich bei Ihnen und auf Ihren Systemen.
03
Keine Speicherung, kein Versand
Bei mir werden keine eingestuften Inhalte gespeichert, kopiert oder per E-Mail versendet.
04
Trennung von Methode und Inhalt
Struktur, Rollen, Meldewege und Arbeitsplan erarbeiten wir offen; die sensiblen und eingestuften Inhalte füllt Ihr Haus.
Methode und Inhalt
Was offen bearbeitet werden kann
Organigramm, Zuständigkeiten und Vertretungen
Erreichbarkeiten und Meldewege, soweit nicht eingestuft
Arbeitspläne, Zeitpläne, Schulungs- und Übungskonzepte
Krisenstabsstruktur und Geschäftsordnung
Was in Ihrem Haus bleibt
Eingestufte Inhalte, etwa aus dem Zivilen Alarmplan (Teil B der ZAPRL)
Schwachstellen und Schutzmaßnahmen Ihrer Anlagen
Alle Unterlagen, die Ihr Haus als vertraulich oder höher eingestuft hat

Sicherheitsüberprüfung
Für den Umgang mit VS-NfD ist keine Sicherheitsüberprüfung erforderlich; maßgeblich ist die Verpflichtung auf das VS-NfD-Merkblatt. Erfordert ein Auftrag Zugang zu höher eingestuften Unterlagen, kann eine Sicherheitsüberprüfung nur von Ihrer Behörde veranlasst werden – das klären wir dann gemeinsam vorab.
