Krisenstab
Krisenstab in Kreis und Gemeinde: Was der NRW-Erlass verlangt
Wer in NRW einen Krisenstab bilden muss, wie er aufgebaut ist und was kreisangehörige Gemeinden tun sollten. Mit den Anforderungen an Raum, Notstrom und Schichtbetrieb.

Lesezeit 6 Min.
In Nordrhein-Westfalen regelt ein Runderlass des Innenministeriums, wie Krisenstäbe bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen arbeiten. Die geltende Fassung stammt vom 26. September 2016 und hat den Erlass von 2013 abgelöst. Wer einen Stab aufbaut oder fortschreibt, sollte ihn kennen. Hier das Wichtigste für die Praxis.
Wer einen Krisenstab bildet
Den Kern des Krisenmanagements sieht der Erlass bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Dort aktiviert die politisch gesamtverantwortliche Person den Krisenstab, also der Hauptverwaltungsbeamte. Auch Bezirksregierungen und Land bilden eigene Stäbe.
Für kreisangehörige Gemeinden ist kein Krisenstab vorgeschrieben. Der Erlass empfiehlt aber, funktionsfähige Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einzurichten, die im Schadensfall mit dem Krisenstab des Kreises zusammenarbeiten. In der Praxis heißt das: Auch eine Gemeinde braucht eine Struktur, die erreichbar ist, ein Lagebild führt und mit dem Kreis spricht.
Verwaltung und Einsatz bleiben getrennt
Das NRW-Modell unterscheidet den Krisenstab als administrativ-organisatorische Komponente von der Einsatzleitung als operativ-taktischer Komponente. Der Krisenstab trifft Verwaltungsentscheidungen, die Einsatzleitung führt die Einsatzkräfte. Beide halten über Verbindungspersonen Kontakt und tauschen ihre Lagebilder aus.
So ist der Krisenstab aufgebaut
Leitung des Krisenstabes: koordiniert den Stab und legt fest, was der Stab selbst entscheidet und was an die politische Spitze geht.
Koordinierungsgruppe des Krisenstabes (KGS): mit dem Inneren Dienst für Alarmierung, Räume, Kommunikation und Versorgung und dem Bereich Lage und Dokumentation für Lagebild, Dokumentation und Prognosen.
Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA): Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, bei Bedarf ein Bürgertelefon.
Ständige Mitglieder des Stabes (SMS): entscheidungsbefugte Vertreter etwa für Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Umwelt und Soziales, dazu Verbindungspersonen zu Einsatzleitung und Polizei.
Ereignisspezifische Mitglieder (EMS): kommen je nach Lage dazu, aus der eigenen Verwaltung, von anderen Behörden oder von Dritten wie Energieversorgern.
Raum, Notstrom und Personal
Der Krisenstab muss zu jeder Zeit aktivierbar sein. Dazu gehören ein angemessen ausgestatteter Raum, eine Notstromversorgung und unmittelbar verfügbare Kommunikationsmittel. Beim Personal verlangt der Erlass mindestens eine Zwei-Schicht-Fähigkeit in allen Teilbereichen des Stabes, gestellt aus einem geschulten Personalpool der Behörde. Alarmierung, Erreichbarkeit und Besetzung regelt jede Behörde in einer eigenen Dienstordnung.
Was das in einer echten Lage bedeutet, zeigt der Stromausfall in Berlin im Januar 2026. Der Krisenstab des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf arbeitete vom 3. bis 12. Januar rund um die Uhr. Der Nachbereitungsbericht empfiehlt für lang andauernde Lagen ausdrücklich einen Drei-Schicht-Plan und einen Ausweichstandort für den Stab.
Ausbildung und Übung
Aus- und Fortbildung nennt der Erlass eine wesentliche Aufgabe des Krisenmanagements. Ausgebildet wird am Institut der Feuerwehr NRW, das Land finanziert die Lehrgänge. Wie oft geübt werden soll, legt der Erlass nicht fest. Der Hochwasser-Erlass des Landes vom Juli 2026 empfiehlt aber, Hochwasser als Szenario in Krisenmanagement-Übungen aufzunehmen.
Prüffragen für Ihre Verwaltung
Ist geregelt, wer den Stab aktiviert, auch nachts und am Wochenende?
Ist jede Funktion mindestens doppelt besetzt, mit benannter Vertretung?
Funktionieren Raum, Notstrom und Kommunikation, wenn Strom, Festnetz und Mobilfunk ausfallen?
Wird ab der ersten Minute dokumentiert, mit einem geführten Einsatztagebuch?
Wann wurde zuletzt geübt, und was aus der Übung ist umgesetzt?
In kreisangehörigen Gemeinden: Ist der eigene Stab mit dem Krisenstab des Kreises abgestimmt?
Quellen: RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 26.09.2016, Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen, MBl. NRW. 2016 S. 668, mit späteren Änderungen · Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stromausfall Januar 2026, Nachbereitungsbericht für das Bezirksamt (07/2026) · Gem. RdErl. MUNV und MI NRW vom 23.07.2026, Hochwasserkrisenmanagement in Nordrhein-Westfalen, MBl. NRW. 2026 Nr. 204
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