Stromausfall
Langer Stromausfall: Was Kommunen aus Berlin lernen können
Im Januar 2026 waren im Berliner Südwesten über 35.000 Haushalte tagelang ohne Strom. Was der Nachbereitungsbericht des Bezirks zeigt und welche Vorsorge Kommunen daraus ableiten können.

Lesezeit 7 Min.
Am 3. Januar 2026 fiel im Berliner Südwesten nach einem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke über den Teltowkanal der Strom aus. Betroffen waren über 100.000 Menschen, mehr als 35.000 Haushalte und rund 2.200 Betriebe, dazu fünf Krankenhäuser und 74 Pflegeeinrichtungen. Rund 12.000 Wohnungen verloren zusätzlich die Fernwärme. Erst am 7. Januar war der größte Teil wieder versorgt. Es war Winter, und mit dem Strom fielen auch Festnetz, Mobilfunk und Internet aus.
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat den Einsatz im Juli 2026 in einem Nachbereitungsbericht ausgewertet. Für die kommunale Vorsorge ist er besonders wertvoll, weil er nicht von Annahmen ausgeht, sondern von dem, was tatsächlich passiert ist.
Was der Bericht zeigt
Krisenstab: Er startete am Morgen mit einem Kernteam und war erst am Nachmittag voll besetzt. Das Einsatztagebuch begann verspätet. Für lange Lagen empfiehlt der Bericht einen Drei-Schicht-Plan und einen Ausweichstandort.
Bürgertelefon: Es ging erst am zweiten Tag in Betrieb. Der Bericht empfiehlt, es früher zu schalten.
Durchsagen: Lautsprecherdurchsagen der Polizei erwiesen sich als unwirksam.
Notunterkünfte: Nachts waren sie nur zu etwa 10 bis 15 Prozent belegt, tagsüber aber als warme Anlaufstelle stark gefragt. Für kranke und pflegebedürftige Menschen eignen sich große Unterkünfte nicht.
Vulnerable Menschen: Eine belastbare Informationslage über Menschen mit Beatmung, Dialyse oder ohne Mobilität fehlte. Mitarbeiter des Ordnungsamts machten rund 60 Hausbesuche auf Anfrage.
Pflegeeinrichtungen: In der Mehrzahl der Einrichtungen war die Vorsorge unzureichend.
Notstrom: Die Feuerwehr stellte Krankenhäusern binnen 48 Stunden und Pflegeeinrichtungen binnen 72 Stunden Überbrückungsstrom bereit.
Was Kommunen daraus ableiten können
Vieles davon steht schon im Krisenhandbuch Stromausfall, das das Innenministerium Baden-Württemberg und das BBK 2010 veröffentlicht haben. Neu ist, dass es jetzt einen realen Fall in Deutschland gibt, an dem sich die Empfehlungen messen lassen.
Notstrom für die eigene Handlungsfähigkeit: Rathaus oder Kreishaus, Stabsraum und Kommunikationstechnik müssen ohne Netz laufen. Der Leitfaden Notstromversorgung von BBK und DKE empfiehlt Treibstoff für mindestens 72 Stunden und regelmäßige Tests und Übungen.
Treibstoff: Bedarf ermitteln, Reichweite der Vorräte abschätzen und Schwerpunkttankstellen mit Notstrom festlegen.
Anlaufstellen: Orte im Wohnumfeld festlegen, an denen Menschen Notrufe absetzen und Informationen bekommen, möglichst mit Notstromanschluss.
Vulnerable Menschen: mit Pflegediensten, Heimaufsicht und Hilfsorganisationen klären, wie Menschen mit Beatmung, Dialyse oder Pflegebedarf erreicht werden.
Pflegeeinrichtungen: Vorsorge abfragen und nachhalten, die Zuständigkeit in der Verwaltung eindeutig festlegen.
Trinkwasser und Abwasser: mit den Betreibern klären, wie lange Speicher und Pumpwerke ohne Strom reichen. Nicht notstromversorgte Pumpen und Druckerhöhungsanlagen können früh ausfallen.
Kommunikation ohne Netz: Bürgertelefon früh schalten, Aushänge, Radio und Meldegänger einplanen und mit einer Stimme sprechen.
Der Sonderplan Stromausfall
All das gehört in einen Sonderplan Stromausfall, der festhält, wer was ab welcher Stunde tut. Er muss ohne Strom auffindbar sein, also auch auf Papier, und er muss geübt werden. Ein guter Einstieg ist eine Planbesprechung mit Ämtern, Feuerwehr und Betreibern entlang einer Zeitleiste: Was passiert nach einer Stunde, nach acht, nach 24 und nach 72 Stunden?
Quellen: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stromausfall Januar 2026, Nachbereitungsbericht für das Bezirksamt (07/2026) · Innenministerium Baden-Württemberg und BBK, Krisenmanagement Stromausfall, Kurzfassung (2010) · BBK und DKE, Leitfaden Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden, überarbeitete Fassung 2024 (VDE-Pressemitteilung vom 23.10.2024)
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